Vorübergehende Ruhephase



Liebe Besucherin, lieber Besucher dieser Internetseite,

als Auswirkung eines vom Gemeinderat Binz beschlossenen Bebauungsplanes soll in Binz in den Gebäuden Potenberg 6, 8 und 10 keine Ferienwohnungsvermietung mehr möglich sein. Unsere Wohnung wie auch viele andere wurden seit 1996 bis heute, also rd. 25 Jahre lang, als Ferienwohnung an zufriedene und Kurtaxe-zahlende Feriengäste vermietet. Unsere Wohnung wurde 1996, mit Kenntnis der Behörden, auch als Ferienwohnung gekauft, eingerichtet und vermietet, später auch lfd. modernisiert. Dies war auch gut für Binz. Denn zugleich förderten Investoren und Gäste aus den alten Bundesländern damit den darnieder liegenden Tourismus in Binz. Eine Behauptung, die bisherigen Fewo-Vermietungen in den Häusern am Potenberg seien evtl. illegal gewesen, ist u.E. daher völlig unverständlich.

Die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes „Wohnen am Potenberg“ wird dagegen bestritten und dieser muss u.E. überarbeitet werden. Bis zu einer Klärung der Angelegenheit können und werden wir unsere Wohnung nicht als Ferienwohnung anbieten (letzte Vermietung bis 15. August 2022).

Wir bitten Sie/‘Euch, hierfür Verständnis zu haben.
Christa und Wilhelm Sonnemann